Eintritt
Der Eintritt ins MNG Rämibühl setzt eine entsprechende Vorbildung voraus und erfolgt in der Regel nach einer Aufnahmeprüfung. Trifft keine der genannten Möglichkeiten auf Ihren Fall zu, dann bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem Sekretariat.
Übertritt aus dem Langgymnasium
Schülerinnen und Schüler aus der 2. Klasse eines kantonalzürcherischen Langgymnasiums können in der Regel prüfungsfrei in eine 1. Klasse des MNG eintreten. Der Promotionsstand wird dabei übernommen. Die Anmeldung erfolgt im Internet auf dem kantonalen Server www.zentraleaufnahmepruefung.ch, wo Sie auch weitere Informationen finden.
Übertritt aus der Sekundarschule
Der Eintritt in die 1. Klasse des Kurzgymnasiums setzt den Besuch der 2. Klasse der zürcherischen Sekundarstufe oder eine gleichwertige Ausbildung voraus. Zur zentralen Aufnahmeprüfung zugelassen sind Schülerinnen und Schüler, die zum Zeitpunkt der Anmeldung die Abteilungen A oder B der Sekundarstufe besuchen. Alle Informationen zur Aufnahmeprüfung sowie Prüfungsaufgaben aus früheren Jahren finden Sie auf www.zentraleaufnahmepruefung.ch.
Übertritt in eine höhere Klasse
Der Eintritt ins MNG in eine höhere Klasse setzt eine entsprechende schulische Vorbildung voraus und ist in der Regel mit einer Aufnahmeprüfung verbunden. Diese findet Mitte Mai statt, Anmeldeschluss ist der 10. Februar. Informationen und Anmeldeunterlagen für einen solchen Eintritt erhalten Sie auf unserem Sekretariat.
Übertritt aus dem Ausland
Schülerinnen und Schüler mit einer im Ausland begonnenen gymnasialen Ausbildung wenden sich bitte ans Sekretariat, um sich über eine mögliche Anmeldung fürs MNG zu informieren.